Ergänzung
im Text der Mustersatzungen
Von
der Gruppe Freundorf-Baumgarten wurden wir informiert, dass die BH Tulln die auf
Basis der Mustersatzung erstellte Gruppensatzung nicht genehmigt.
VON
MARKUS KRAUTER
In
den Bestimmungen über die Schlichtungsstelle fehlen Regeln über die
Anwesenheit und das Quorum bei der Beschlussfassung sowie ein Hinweis darauf,
dass die Schlichtungsstelle vereinsintern endgültig entscheidet. Wir haben
den § 15 Abs. 5 überarbeitet und empfehlen die nachstehende Formulierung.
Den eingefügten Text erkennt ihr daran, dass er farblich hervorgehoben ist.
§
15 Abs.5 soll lauten:
Einer
Entscheidung der Schlichtungsstelle muss wenigstens eine mündliche Verhandlung
voraus gehen, in der beide Parteien des Verfahrens (Streitteile oder Organ und
Berufender) anzuhören sind. Die Schlichtungsstelle
entscheidet in Anwesenheit aller ihrer Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit
vereinsintern endgültig nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage
der Gruppensatzung, der VO und der Satzung des Landesverbandes.
Die
Entscheidung ist zu begründen und den Streitteilen mit eingeschriebenen Briefen
zuzustellen.
Wir
bitten euch, dies bei der Abfassung eurer Gruppensatzungen zu berücksichtigen.
Über allfällige Änderungen, die jetzt noch hereinkommen, werden
wir euch informieren und sammeln sie für eine gemeinsame Beschlussfassung
bei der Landestagung 2006.
Wichtiger
Hinweis
Es
wird empfohlen, beim Einreichen der neuen Gruppensatzungen das Protokoll der Jahreshauptversammlung
vorzulegen, in der der Beschluss über die neuen Gruppensatzungen gefasst
wurde.