Niederösterreichische Pfadfinder und Pfadfinderinnen
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Ergänzung im Text der Mustersatzungen

Von der Gruppe Freundorf-Baumgarten wurden wir informiert, dass die BH Tulln die auf Basis der Mustersatzung erstellte Gruppensatzung nicht genehmigt.

VON MARKUS KRAUTER


In den Bestimmungen über die Schlichtungsstelle fehlen Regeln über die Anwesenheit und das Quorum bei der Beschlussfassung sowie ein Hinweis darauf, dass die Schlichtungsstelle vereinsintern endgültig entscheidet. Wir haben den § 15 Abs. 5 überarbeitet und empfehlen die nachstehende Formulierung. Den eingefügten Text erkennt ihr daran, dass er farblich hervorgehoben ist.

§ 15 Abs.5 soll lauten:

„Einer Entscheidung der Schlichtungsstelle muss wenigstens eine mündliche Verhandlung voraus gehen, in der beide Parteien des Verfahrens (Streitteile oder Organ und Berufender) anzuhören sind. Die Schlichtungsstelle entscheidet in Anwesenheit aller ihrer Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit vereinsintern endgültig nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der Gruppensatzung, der VO und der Satzung des Landesverbandes.

Die Entscheidung ist zu begründen und den Streitteilen mit eingeschriebenen Briefen zuzustellen.“

Wir bitten euch, dies bei der Abfassung eurer Gruppensatzungen zu berücksichtigen. Über allfällige Änderungen, die jetzt noch hereinkommen, werden wir euch informieren und sammeln sie für eine gemeinsame Beschlussfassung bei der Landestagung 2006.

Wichtiger Hinweis

Es wird empfohlen, beim Einreichen der neuen Gruppensatzungen das Protokoll der Jahreshauptversammlung vorzulegen, in der der Beschluss über die neuen Gruppensatzungen gefasst wurde.

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