Informationen
zur Wahl der Landesführung
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Ein
Auszug aus unseren Landesverbandssatzungen und einige Erläuterungen dazu
sollen die kommenden Wahlen der Landesführung etwas näher bringen.
Die
Wahl der Landesführerin und des Landesfeldmeisters obliegt der Landesführertagung
und erfolgt alle drei Jahre. Wahlberechtigt
sind alle registrierten Pfadfinderführerinnen, -führer und Kuraten,
welche die in der Verbandsordnung für Inhaber ihrer Funktion vorgesehene
Ausbildung absolviert haben und in Landesverband, Bezirk oder Gruppe in dieser
Funktion tätig sind.
Wer
ist wahlberechtigt?
Kompliziert?
nicht unbedingt: Normalerweise wären also Stufenführerinnen und
Stufenführer nur mit Aufbauseminar, Assistentinnen und Assistenten nur mit
Grund-lagenseminar wahlberechtigt. Nun, ganz so ist es nicht, da die Verbandsordnung
vorsieht, dass der fehlende Ausbildungskurs innerhalb eines Jahres nachgeholt
werden kann.
Die
Alterslimits für Stufenassistent(inn)en:
Somit
sind alle im Pfadfinderjahr 2004 registrierten aktiven Pfadfinderführerinnen
und -führer, die das entsprechende Alterslimit für die Führung
ihrer Stufe erreicht haben, bei der Wahl der Landesführung wahlberechtigt.
Alle
Wahlberechtigten können die Landesführerin und den Landesführer
wählen, unabhängig davon, in welcher Stufe sie tätig sind. Eine
Übertragung des Stimmrechtes an andere ist nur mit persönlicher und
schriftlicher Vollmacht der oder des Stimmberechtigten möglich. Diese Vollmacht
ist vor der Landesführertagung bei der Ausgabe der Stimmzettel vorzulegen.
Jedem
anwesenden Stimmberechtigten können maximal zwei zusätzliche Stimmen
übertragen werden.
Einbringen
von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge
sind im Landesverband einzubringen. Dies kann von jedem Wahlberechtigten geschehen,
also von Einzelpersonen, Gruppen, Bezirken oder der Landesverbandsleitung. Unsere
Landessatzungen sehen die Frist für die Einbringung der Anträge (also
auch der Wahlvorschläge) bis 14 Tage vor der Wahl vor. Allen Gruppen (Gruppenführungen)
wird die Information über die vorgeschlagenen Kanditaten und die Liste der
Wahlberechtigten zugesandt.