Niederösterreichische Pfadfinder und Pfadfinderinnen
WIR ÜBER UNS GRUPPEN IN NÖ TEAM AUSBILDUNG MEINUNG DOWNLOADS

Archiv

Informationen zur Wahl der Landesführung

zurück zur LFT-Seite

Ein Auszug aus unseren Landesverbandssatzungen und einige Erläuterungen dazu sollen die kommenden Wahlen der Landesführung etwas näher bringen.


Die Wahl der Landesführerin und des Landesfeldmeisters obliegt der Landesführertagung und erfolgt alle drei Jahre. Wahlberechtigt sind alle registrierten Pfadfinderführerinnen, -führer und Kuraten, welche die in der Verbandsordnung für Inhaber ihrer Funktion vorgesehene Ausbildung absolviert haben und in Landesverband, Bezirk oder Gruppe in dieser Funktion tätig sind.

Wer ist wahlberechtigt?

Kompliziert? – nicht unbedingt: Normalerweise wären also Stufenführerinnen und Stufenführer nur mit Aufbauseminar, Assistentinnen und Assistenten nur mit Grund-lagenseminar wahlberechtigt. Nun, ganz so ist es nicht, da die Verbandsordnung vorsieht, dass der fehlende Ausbildungskurs innerhalb eines Jahres nachgeholt werden kann.

Die Alterslimits für Stufenassistent(inn)en:

  • WiWö: vollendetes 18. Lebensjahr
  • GuSp: vollendetes 19. Lebensjahr
  • CaEx: vollendetes 20. Lebensjahr
  • RaRo: vollendetes 20. Lebensjahr

Somit sind alle im Pfadfinderjahr 2004 registrierten aktiven Pfadfinderführerinnen und -führer, die das entsprechende Alterslimit für die Führung ihrer Stufe erreicht haben, bei der Wahl der Landesführung wahlberechtigt.

Alle Wahlberechtigten können die Landesführerin und den Landesführer wählen, unabhängig davon, in welcher Stufe sie tätig sind. Eine Übertragung des Stimmrechtes an andere ist nur mit persönlicher und schriftlicher Vollmacht der oder des Stimmberechtigten möglich. Diese Vollmacht ist vor der Landesführertagung bei der Ausgabe der Stimmzettel vorzulegen.

Jedem anwesenden Stimmberechtigten können maximal zwei zusätzliche Stimmen übertragen werden.

Einbringen von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge sind im Landesverband einzubringen. Dies kann von jedem Wahlberechtigten geschehen, also von Einzelpersonen, Gruppen, Bezirken oder der Landesverbandsleitung. Unsere Landessatzungen sehen die Frist für die Einbringung der Anträge (also auch der Wahlvorschläge) bis 14 Tage vor der Wahl vor. Allen Gruppen (Gruppenführungen) wird die Information über die vorgeschlagenen Kanditaten und die Liste der Wahlberechtigten zugesandt.

Anmeldung per Post oder Fax bis 22. September 2004 an:

NÖ. Pfadfinder und Pfadfinderinnen
Lenaugasse 13
3400 Kierling

Fax: 02243 83756-9

Die Kandidaten zur Wahl der Landesführung