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Neues Jugendschutzgesetz für Niederösterreich

Nun gibt es eine einheitliche Regelung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Jugendliche dürfen nun auch bei uns erst ab 16 rauchen und Alkohol trinken. Bei schweren Vergehen drohen Belehrungsgespräche und Sozialdienst.

VON MICHAEL HOLZMANN


Ab wann dürfen Jugendliche Alkohol konsumieren oder Zigaretten rauchen? Zu welcher Uhrzeit dürfen sie nicht mehr unbeaufsichtigt auf der Straße oder in einem Lokal angetroffen werden? Fragen, die bis vor kurzem in Österreich nicht einheitlich beantwortet werden konnten, denn jedes Bundesland verfügte über sein eigenes Jugendschutzgesetz. So durfte ein Jüngling in St. Pölten schon mit der Vollendung der Schulpflicht (also mit rund 15 Lenzen) kräftigst am Glimmstängel ziehen und sich ein Krügerl hinter die Kiemen gießen, während sein gleichaltriger Cousin in Wien damit noch bis zu seinem 16. Geburtstag warten musste.

Uneinheitlichkeit sorgte für Verwirrung

Den Landespolitikern war diese Uneinheitlichkeit schon seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge, da sie bei allen Betroffenen für Verwirrung und Unklarheiten sorgte. In den Jugendschutzgesetzen der Länder ist unter anderem geregelt, ab welchem Alter man sich wie lange an allgemein zugänglichen Orten, in Gaststätten und bei öffentlichen Veranstaltungen aufhalten und bis zu welchem Alter der Konsum von Alkohol und Tabakwaren verboten ist.

Nun konnten sich die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland auf eine Harmonisierung und Novellierung ihrer rund 20 Jahre alten Jugendschutzgesetze einigen. Die neuen für alle drei Bundesländer einheitlichen Regelungen sind in Niederösterreich und dem Burgenland bereits seit Anfang 2002 in Kraft, in Wien wurde das neue Gesetz erst Ende Februar beschlossen.

Was hat sich geändert?

Die Begriffe Kinder bzw. Jugendliche gibt es seit Jahresbeginn nicht mehr . Sie werden unter dem Begriff "junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr" zusammengefasst. Weitere Neuerungen betreffen das Aufenthaltsverbot in Lokalen und an öffentlichen Orten, den Alkohol- und Tabakkonsum sowie die Strafen.

Junge Menschen dürfen eine Stunde länger unbeaufsichtigt ausgehen

Das neue Gesetz sieht vor, dass junge Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 22.00 Uhr ausgehen können, 14- bis 16-Jährige dürfen sich bis 1.00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten oder Veranstaltungen besuchen, für ältere gibt es kein Zeitlimit. Nicht mehr möglich ist jedoch die Billigung des Aufenthaltes von ab 14-Jährigen auf Veranstaltungen ohne Begleitperson nach 1 Uhr.

Generelles Alkohol-und Rauchverbot bis 16, dafür ab diesem Alter bereits Hochprozentiges

Bezüglich des Alkoholkonsums wird künftig nicht mehr zwischen hoch- und niedrigprozentigen Alkoholika unterschieden. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit generell verboten, gleiches gilt für das Rauchen.

Drakonische Strafen für Wirte, lediglich Belehrungen für junge Menschen

Änderungen gibt es auch im Bereich der Strafen. Erwachsene mit Gewinnabsicht, also Wirte, Diskothekenbesitzer und dergleichen, können bei Verstößen mit bis zu 15.000 € bestraft werden, Erwachsene ohne Gewinnabsicht mit maximal 700 €. Jugendliche, die sich nicht an das Gesetz halten, werden zu einem Belehrungsgespräch auf die Bezirkshauptmannschaft geladen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, droht ihnen eine Strafe von 200 €.

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