Neues
Jugendschutzgesetz für Niederösterreich
Nun
gibt es eine einheitliche Regelung für Wien, Niederösterreich und das
Burgenland. Jugendliche dürfen nun auch bei uns erst ab 16 rauchen und Alkohol
trinken. Bei schweren Vergehen drohen Belehrungsgespräche und Sozialdienst.
VON
MICHAEL HOLZMANN
Ab wann dürfen
Jugendliche Alkohol konsumieren oder Zigaretten rauchen? Zu welcher Uhrzeit dürfen
sie nicht mehr unbeaufsichtigt auf der Straße oder in einem Lokal angetroffen
werden? Fragen, die bis vor kurzem in Österreich nicht einheitlich beantwortet
werden konnten, denn jedes Bundesland verfügte über sein eigenes Jugendschutzgesetz.
So durfte ein
Jüngling in St. Pölten schon mit der Vollendung der Schulpflicht (also
mit rund 15 Lenzen) kräftigst am Glimmstängel ziehen und sich ein Krügerl
hinter die Kiemen gießen, während sein gleichaltriger Cousin in Wien
damit noch bis zu seinem 16. Geburtstag warten musste.
Uneinheitlichkeit
sorgte für Verwirrung
Den
Landespolitikern war diese Uneinheitlichkeit schon seit geraumer Zeit ein Dorn
im Auge, da sie bei allen Betroffenen für Verwirrung und Unklarheiten sorgte.
In den Jugendschutzgesetzen der Länder ist unter anderem geregelt, ab welchem
Alter man sich wie lange an allgemein zugänglichen Orten, in Gaststätten
und bei öffentlichen Veranstaltungen aufhalten und bis zu welchem Alter der
Konsum von Alkohol und Tabakwaren verboten ist.
Nun
konnten sich die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland
auf eine Harmonisierung und Novellierung ihrer rund 20 Jahre alten Jugendschutzgesetze
einigen. Die neuen für alle drei Bundesländer einheitlichen Regelungen
sind in Niederösterreich und dem Burgenland bereits seit Anfang 2002 in Kraft,
in Wien wurde das neue Gesetz erst Ende Februar beschlossen.
Was
hat sich geändert?
Die
Begriffe Kinder bzw. Jugendliche gibt es seit Jahresbeginn nicht mehr . Sie werden
unter dem Begriff "junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr" zusammengefasst.
Weitere Neuerungen betreffen das Aufenthaltsverbot in Lokalen und an öffentlichen
Orten, den Alkohol- und Tabakkonsum sowie die Strafen.
Das
neue Gesetz sieht vor, dass junge Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
bis 22.00 Uhr ausgehen können, 14- bis 16-Jährige dürfen sich bis
1.00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten oder Veranstaltungen besuchen, für
ältere gibt es kein Zeitlimit. Nicht mehr möglich ist jedoch die Billigung
des Aufenthaltes von ab 14-Jährigen auf Veranstaltungen ohne Begleitperson
nach 1 Uhr.
Generelles
Alkohol-und Rauchverbot bis 16, dafür ab diesem Alter bereits Hochprozentiges
Bezüglich
des Alkoholkonsums wird künftig nicht mehr zwischen hoch- und niedrigprozentigen
Alkoholika unterschieden. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Konsum von
Alkohol in der Öffentlichkeit generell verboten, gleiches gilt für das
Rauchen.
Drakonische
Strafen für Wirte, lediglich Belehrungen für junge Menschen
Änderungen
gibt es auch im Bereich der Strafen. Erwachsene mit Gewinnabsicht, also Wirte,
Diskothekenbesitzer und dergleichen, können bei Verstößen mit
bis zu 15.000 € bestraft werden, Erwachsene ohne Gewinnabsicht mit maximal
700 €. Jugendliche, die sich nicht an das Gesetz halten, werden zu einem
Belehrungsgespräch auf die Bezirkshauptmannschaft geladen. Kommen sie dieser
Aufforderung nicht nach, droht ihnen eine Strafe von 200 €.