Registrierung:
Pünktliche Gruppen zahlen weniger
Der
Herbst bringt einige finanzielle Zuckerl für die nö. Gruppen. Durch
die Euro-Umstellung können pünktliche Zahler eine Menge Geld sparen
und auch der EVN-Strom wird billiger.
Achtung, verbilligte
Strompreise
Im
Hinblick auf die Liberalisierung der elektrischen Energie hat der Landesverband
mit der EVN Preisverhandlungen geführt. Als Ergebnis wurde ein Abkommen zwischen
EVN und NÖ. Pfadfindern und Pfadfinderinnen abgeschlossen, das einen Mengenrabatt
beim Strompreis vorsieht. Alle Gruppen, die bisher ihre schriftlich Zustimmung
dazu gegeben haben, werden ab 1.9.2001 bei der künftigen Preisgestaltung
berücksichtigt, wie im Juni in einem Rundschreiben detailliert mitgeteilt
wurde.
Wir
weisen noch einmal darauf hin, daß bei Bekanntgabe der Stromabnahmestelle
(Heimadresse) sowie der EVN-Kundennummer auch noch weitere Gruppen in diesen Rabattvertrag
einbezogen werden können. Eine rasche Meldung an den Landesverband ist allerdings
erforderlich.
Auch beim Stomversorger Wien-Strom streben wir eine analoge
Regelung an. Auch dazu benötigen wir die Anschrift der Stromabnahmestelle
(Heimadresse) sowie die Kundennummer.
Registrierung
2001/2002 - Vorteil für pünktliche Zahler
In
Kürze erhalten alle Gruppenpostempfänger die Unterlagen zur Registrierung
für das Arbeitsjahr 2001/2002.
Laut Beschluß des Präsidiums
vom 26.4.2000 beträgt die Registriergebühr künftig für Vollzahler
EUR 14.-, für Ermäßigte EUR 7,-; für PTA ist kein Beitrag
zu zahlen.
Gruppen,
die noch vor dem 31.12.2001 die Überweisung in ATS durchführen, müssen
nur ATS 180.- für Vollzahler und ATS 90.- für Ermäßigte bezahlen;
bei Überweisung nach dem 1.1.2002 ist der volle Eurobetrag zu zahlen.
Die
Registrierungslisten (mit Originalunterschriften des Aufsichtsratsobmannes und
der Gruppenführung) und -CD sollen schon bis zum 15.November eingeschickt
werden; die Gruppen werden ersucht, die Gesamthöhe ihrer Registrierbeiträge
selbst zu errechnen.
Der Bundesverband beabsichtigt eine Erhöhung des
Registrierbeitrags; bei uns kommt diese frühestens für 2002 zur Wirkung.
Mitteilung von
Wahlergebnissen
Es
ist zwar nicht ausdrücklich in den Satzungen vorgeschrieben, im Landesverband
und in vielen Gruppen aber bewährte Tradition, Wahlergebnisse sogleich gegenseitig
mitzuteilen (siehe z.B. "Kontakte" 6/1998, Seite 4 und 1/1999, Seiten
33 und 34).
Im
Interesse der bestmöglichen Zusammenarbeit zwischen Landesverband und Gruppen
sowie der rechtzeitigen und richtigen Zustellung wichtiger Mitteilungen ersuchen
Präsidium und Landesverbandsleitung alle Gruppen, uns die Ergebnisse von
Aufsichtsrats- und Gruppenführungswahlen (im Fall der vorzeitigen Niederlegung
einer Funktion auch der Ersatzwahl) immer sogleich nach der Wahl bekanntzugeben;
bis zur nächsten Registrierung könnten sonst wichtige Mitteilungen "danebengehen".
Tagungs- und
Wahltermine
Die
nächste Landestagung ist am 25.11.2001. Da bei dieser Tagungen Wahlen vorgesehen
sind, werden hiebei die Satzungsbestimmungen (§ 9 Z. 2 und 5 der Landesverbandssatzungen)
über persönliche und Gruppen-Stimmrechte sowie über die Zulässigkeit
und Notwendigkeit der Ausstellung schriftlicher Vollmachten genau zu beachten
sein.
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