Wahl
der Landesführung 2001:
Wer? Warum? Wie?
Ich
möchte euch mit einem Auszug aus unseren Landesverbandssatzungen und einigen
Erläuterungen dazu die kommenden Wahlen der Landesführung etwas näher
bringen und allfällige Unklarheiten bereits jetzt beseitigen.
VON HELMUT SALAT
Ich möchte
euch mit einem Auszug aus unseren Landesverbandssatzungen und einigen Erläuterungen
dazu die kommenden Wahlen der Landesführung etwas näher bringen und
allfällige Unklarheiten bereits jetzt beseitigen.
Die
Wahl der Landesführerin und des Landesfeldmeisters obliegt der Landesführertagung
und erfolgt alle drei Jahre.
Wahlberechtigt
sind alle registrierten Pfadfinderführerinnen, -führer und Kuraten,
welche die in der Verbandsordnung für Inhaber ihrer Funktion vorgesehene
Ausbildung absolviert haben und in Landesverband, Bezirk oder Gruppe in dieser
Funktion tätig sind.
Kompliziert?
nicht unbedingt: Normalerweise wären also Truppführer und -innen
nur mit Aufbauseminar, Assistentinnen und Assistenten nur mit Grundlagenseminar
wahlberechtigt. Nun, ganz so ist es nicht, da die Verbandsordnung vorsieht, dass
der fehlende Ausbildungskurs innerhalb eines Jahres nachgeholt werden kann.
Somit
sind alle im Pfadfinderjahr 2001 registrierten aktiven Pfadfinderführer-innen
und -führer, die das entsprechende Alterslimit für die Führung
ihrer Stufe erreicht haben, bei der Wahl der Landesführung wahlberechtigt.
Noch
einmal die Alterslimits für die Stufenassistent(inn)en:
WiWö:
vollendetes 18. Lebensjahr
GuSp: vollendetes 19. Lebensjahr
CaEx: vollendetes
20. Lebensjahr
RaRo: vollendetes 20. Lebensjahr
Alle
Wahlberechtigten können die Landesführerin und den Landesführer
wählen, unabhängig davon, in welcher Stufe sie tätig sind.
Eine
Übertragung des Stimmrechtes an andere ist nur mit persönlicher und
schriftlicher Vollmacht der oder des Stimmberechtigten möglich. Diese Vollmacht
ist dem Landessekretär vor der Landesführertagung bei der Ausgabe der
Stimmzettel vorzulegen.
Jedem
anwesenden Stimmberechtigten können maximal 2 zusätzliche Stimmen übertragen
werden.
Gewählt
sind die Kanditaten, die mit einfacher Stimmenmehrheit der gültig abgegebenen
Stimmen ( 50 % + 1 Stimme ) gewählt werden.
Einbringen
von
Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge
sind beim Landessekretär einzubringen. Dies kann von jedem Wahlberechtigtem
geschehen, also von Einzelpersonen, Gruppen, Bezirken oder der Landesverbandsleitung..
Unsere
Landessatzungen sehen die Frist für die Einbringung der Anträge (also
auch der Wahlvorschläge) bis 14 Tage vor der Wahl vor. Allen Gruppen (Gruppenführungen)
wird die Information über die vorgeschlagenen Kanditaten und die Liste der
Wahlberechtigten zugesandt.
Bisher
wurden folgende Wahlvorschläge eingebracht:
Landesführerin:
Eveline Bollafio
(Gruppe Schwechat)
Landesfeldmeister:
DI Helmut Salat
(Gruppe Kierling-Gugging)
Beide
auf Vorschlag der Landesverbandsleitung der NÖ. Pfadfinder und Pfadfinderinnen
und des Bezirkes Klosterneuburg - Tulln
Ich
hoffe, dass ich euch einen Überblick über die Wahlmodalitäten für
29. September geben konnte. Solltet ihr noch Fragen zu unserer Wahltagung haben
oder bei den Stimmberechtigten etwas nicht stimmen, stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Helmut
Salat:
02243 83 756 (Landesverband)
0664 4528199 (Privat)
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