Niederösterreichische Pfadfinder und Pfadfinderinnen
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Wahl der Landesführung 2001:
Wer? Warum? Wie?

Ich möchte euch mit einem Auszug aus unseren Landesverbandssatzungen und einigen Erläuterungen dazu die kommenden Wahlen der Landesführung etwas näher bringen und allfällige Unklarheiten bereits jetzt beseitigen.

VON HELMUT SALAT


Ich möchte euch mit einem Auszug aus unseren Landesverbandssatzungen und einigen Erläuterungen dazu die kommenden Wahlen der Landesführung etwas näher bringen und allfällige Unklarheiten bereits jetzt beseitigen.

Die Wahl der Landesführerin und des Landesfeldmeisters obliegt der Landesführertagung und erfolgt alle drei Jahre.

Wahlberechtigt sind alle registrierten Pfadfinderführerinnen, -führer und Kuraten, welche die in der Verbandsordnung für Inhaber ihrer Funktion vorgesehene Ausbildung absolviert haben und in Landesverband, Bezirk oder Gruppe in dieser Funktion tätig sind.

Kompliziert? – nicht unbedingt: Normalerweise wären also Truppführer und -innen nur mit Aufbauseminar, Assistentinnen und Assistenten nur mit Grundlagenseminar wahlberechtigt. Nun, ganz so ist es nicht, da die Verbandsordnung vorsieht, dass der fehlende Ausbildungskurs innerhalb eines Jahres nachgeholt werden kann.

Somit sind alle im Pfadfinderjahr 2001 registrierten aktiven Pfadfinderführer-innen und -führer, die das entsprechende Alterslimit für die Führung ihrer Stufe erreicht haben, bei der Wahl der Landesführung wahlberechtigt.

Noch einmal die Alterslimits für die Stufenassistent(inn)en:

WiWö: vollendetes 18. Lebensjahr
GuSp: vollendetes 19. Lebensjahr
CaEx: vollendetes 20. Lebensjahr
RaRo: vollendetes 20. Lebensjahr

Alle Wahlberechtigten können die Landesführerin und den Landesführer wählen, unabhängig davon, in welcher Stufe sie tätig sind.

Eine Übertragung des Stimmrechtes an andere ist nur mit persönlicher und schriftlicher Vollmacht der oder des Stimmberechtigten möglich. Diese Vollmacht ist dem Landessekretär vor der Landesführertagung bei der Ausgabe der Stimmzettel vorzulegen.

Jedem anwesenden Stimmberechtigten können maximal 2 zusätzliche Stimmen übertragen werden.

Gewählt sind die Kanditaten, die mit einfacher Stimmenmehrheit der gültig abgegebenen Stimmen ( 50 % + 1 Stimme ) gewählt werden.

Einbringen von
Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge sind beim Landessekretär einzubringen. Dies kann von jedem Wahlberechtigtem geschehen, also von Einzelpersonen, Gruppen, Bezirken oder der Landesverbandsleitung..

Unsere Landessatzungen sehen die Frist für die Einbringung der Anträge (also auch der Wahlvorschläge) bis 14 Tage vor der Wahl vor. Allen Gruppen (Gruppenführungen) wird die Information über die vorgeschlagenen Kanditaten und die Liste der Wahlberechtigten zugesandt.

Bisher wurden folgende Wahlvorschläge eingebracht:

Landesführerin:
Eveline Bollafio
(Gruppe Schwechat)

Landesfeldmeister:
DI Helmut Salat
(Gruppe Kierling-Gugging)

Beide auf Vorschlag der Landesverbandsleitung der NÖ. Pfadfinder und Pfadfinderinnen und des Bezirkes Klosterneuburg - Tulln

Ich hoffe, dass ich euch einen Überblick über die Wahlmodalitäten für 29. September geben konnte. Solltet ihr noch Fragen zu unserer Wahltagung haben oder bei den Stimmberechtigten etwas nicht stimmen, stehe ich euch gerne zur Verfügung.

Helmut Salat:
02243 83 756 (Landesverband)
0664 4528199 (Privat)

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