Seit
der Landestagung möglich:
Der GF-Assistent
Seit November kann jede
Gruppenführung
Assistenten berufen.
VON MICHAEL HOLZMANN
Seit der Landestagung
am 19. November ist es beschlossene Sache: Jede(r) GF kann bei Bedarf Assistent(inne)n
berufen, die ebenfalls Gruppenführungsaufgaben übernehmen können. Als Mitglied
der Gruppenführung können diese Assistent(inne)n die/den GF sogar im Aufsichtsrat
mit Sitz und Stimme vertreten. Mit dem Ende der Funktionsperiode der/des GF endet
auch die Berufung der GF-Assistent(inne)n.
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